1. Begriffsbestimmungen
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
2. Geltungsbereich und Allgemeines
- 2.1Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Gesamtheit der gegenwärtigen und künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der oddc und dem Kunden. Dies betrifft insbesondere die von der oddc angebotenen Dienstleistungen: Webdesign und odWeb, aber auch die sonstige Erstellung und Entwicklung von Werbematerialien im Auftrage des Kunden. Abweichende AGB der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die oddc.
- 2.2Die Verwaltung der unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) erfolgt durch eine Vielzahl, überwiegend nationaler Organisationen mit unterschiedlichen Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages mit der oddc sind, gelten die entsprechenden Vertragsbedingungen der nationalen Vereinigungen ergänzend. Sind .de-Domains Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden, sind etwa die DENIC-Domainbedingungen, die DENIC - Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste ergänzend einzubeziehen.
- 2.3Die oddc ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen eines Erfüllungsgehilfens zu bedienen und/ oder die Rechte und Pflichten dieses Vertrages auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
3. Domainregistrierung
- 3.1Bei der Beschaffung und/ oder der Pflege von Domains tritt die oddc im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe als Vermittlerin auf. Die oddc hat auf die eigentliche Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains diesem auch zugeteilt werden und/ oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind bzw. dauerhaft Bestand haben.
- 3.2Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
- 3.3Solange zu seiner Domain noch keine Inhalte bereitgestellt sind, ist die oddc berechtigt, neben einem Baustellenschild, eigene Werbung und Werbung Dritter, wie etwa anderer Firmen der opta data Gruppe, einzustellen.
4. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsbedingungen
- 4.1Die Angebote der oddc sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten Netto exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 4.2Vor Vertragsschluss bzw. Auftragerteilung ist durch den Kunden ein bestimmtes Angebot auszuwählen. Eine Kombination verschiedener von der oddc angebotener Tarife innerhalb eines Angebotes, etwa innerhalb von odWeb, etc. ist nicht möglich.
- 4.3Die oddc ist jederzeit berechtigt, die Annahme einer Bestellung oder einen Auftrag des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
In der Regel wird die oddc innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bzw. Auftragerteilung gegenüber dem Kunden eine Erklärung abgeben ob sie dessen Antrag auf Vertragsabschluss annimmt oder nicht.
- 4.4Verträge mit der oddc kommen immer erst mit schriftlicher Annahme oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
- 4.5Bei Dauerschuldverhältnissen, wie etwa bei odWeb, beträgt die Laufzeit des Vertrages in der Regel 12 Monate. Der Vertrag ist beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündbar. E-Mail und Fax genügen nicht der Schriftform. Die Nichteinhaltung der Form führt zur Unwirksamkeit der Erklärung. Ohne eine wirksame Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate.
- 4.6Wird bei einem Dauerschuldverhältnis keine feste Mindestvertragslaufzeit vereinbart, ist dieser Vertrag von beiden Parteien jeweils ohne Angabe von Gründen schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
- 4.7Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- 4.8Die oddc ist berechtigt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Domain des Kunden freizugeben. Mit dieser Freigabe erlöschen gleichzeitig alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
- 4.9Werden seitens Dritter gegenüber der oddc Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 8.1 geltend gemacht, ist die oddc berechtigt, die entsprechende Internetpräsenz des Kunden zu sperren und seine Domain in die Pflege der registrierenden Organisation zu geben.
- 4.10Wird zwischen dem Kunden und der oddc ein odWeb-Vertrag geschlossen, sind Gegenstand dieses Vertrages auch alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Alle erfolgreichen Domainregistrierungen werden von oddc solange Aufrecht erhalten, wie der Vertrag mit dem Kunden wirksam besteht. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden werden die Rechte an der Domain dem Kunden übertragen, insofern er innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung dieses der oddc schriftlich mitteilt und keine Forderungen offen stehen. Andernfalls behält sich die oddc vor, die Domain zu löschen oder nicht freizugeben. Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains innerhalb eines Tarifs der oddc noch für zusätzlich gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kündigung auf einem Verschulden der oddc beruht.
- 4.11Kann die oddc nach den Bestimmungen einzelner Vergabestellen bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level-Domain nicht aufrecht erhalten, ist die oddc abweichend der bisherigen Regelungen berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
5. Server und Speicherkapazitäten
- 5.1Die Verfügbarkeit der von oddc eingesetzten Server kann aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten, höhere Gewalt, Verschulden Dritter) zeitweise beschränkt sein. Die oddc gewährleistet eine Verfügbarkeit der Server von 98 % gerechnet auf den Kalendermonat. Die oddc haftet nicht für Störungen oder Verzögerungen in der Datenübertragung im Internet. Derart bedingte Ausfallzeiten gelten nicht als „nicht verfügbar“ im Sinne dieses Absatzes. Der Zugang zu den Leistungen kann beschränkt werden, wenn die Aufrechterhaltung der Netzintegrität oder die Sicherheit des Netzbetriebes dies erfordern.
- 5.2Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server für die gesamte Vertragslaufzeit dieselbe IP - Adresse zugewiesen wird.
- 5.3Im odWeb-Angebot der oddc ist, sofern zwischen dem Kunden und der oddc nichts Abweichendes vereinbart ist, ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte (= zweitausend Megabyte) pro Monat enthalten. Dieses Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem jeweiligen Auftrag verbundenen Datentransfers (Downloads, E-Mails etc.). E-Mail Postfächer enthalten ein Gesamtspeichervolumen von 25 Gigabyte, es sei denn zwischen dem Kunden und der oddc wird etwas anderes vereinbart.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- 6.1Alle Preise der oddc sind Festpreise und gelten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt auf dem Postwege.
- 6.2Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden von oddc Verzugszinsen in Höhe von 11 % sowie Mahngebühren von 5,00 € für die erste Mahnung und 10,00 € für die zweite Mahnung erhoben. Im Rahmen von odWeb ist die oddc im Verzugsfalle zudem berechtigt, die Internetpräsenz des Kunden zu sperren.
- 6.3Soweit odWeb Vertragsgegenstand ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte für die gesamte Vertragsdauer im Voraus fällig. Es steht der oddc jedoch frei mit dem Kunden einen monatlichen Einzug von Teilbeträgen per Lastschrift zu vereinbaren. Kommt es aus Gründen, die oddc nicht zu vertreten hat, zu einer Rücklastschrift, ist die oddc berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag für die gesamte Laufzeit in einer Summe vom Kunden einzufordern. Die in diesen Fällen anfallenden Rücklastschriftgebühren sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Damit in Verbindung stehender Aufwand für die oddc wird mit einem Stundensatz von 80 Euro (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit der oddc eine Stundungsregelung getroffen wird.
- 6.4Überschreitet der Kunde ein ihm für den Monat eingeräumtes Datentransfervolumen, wird die oddc dem Kunden im Rahmen ihrer technischen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Verpflichtungen gegenüber anderen Kunden weiteres Volumen kostenpflichtig zur Verfügung stellen. Die Höhe des zusätzlichen Entgeltes ergibt sich entweder aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Kunden oder aus der aktuellen Preisliste der oddc.
- 6.5Gleicht der Kunde trotz zweifacher Mahnung einen fälligen Rechnungsbetrag nicht aus und wird ihm nicht ausdrücklich eine Stundung gewährt, kann die oddc das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
- 6.6Der Kunde darf gegenüber der oddc nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
- 6.7Gerät die oddc ihrerseits mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Punkt 12 dieser AGB. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die oddc eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
- 6.8Die oddc ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain, erst nach der Zahlung der für die Registrierung anfallenden Entgelte vorzunehmen. Hat die oddc die Anmeldung bzw. Aktivierung der Domain direkt nach der Auftragserteilung und damit noch vor Zahlung durch den Kunden veranlasst, hat der Kunde der oddc alle durch die Beantragung und Aktivierung entstandenen Kosten zu erstatten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Auftrag unmittelbar nach Beantragung der Domain gegenüber der oddc kündigt oder storniert. Alle im Rahmen der Bearbeitung entstandenen Kosten werden dem Kunden durch die oddc in Rechnung gestellt.
- 6.9Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung der oddc erforderlich wird, erbringt die oddc diese Support-Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, der oddc den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.
- 6.10Der E-Mail-Support wird ohne zusätzliches Entgelt geleistet.
7. Eigentumsvorbehalt
- 7.1Die oddc behält sich, etwa bei der Erstellung von Werbematerialien, das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Die oddc ist berechtigt, die Sache(n) zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
- 7.2Der Kunde solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, verpflichtet die Sache pfleglich zu behandeln.
9. Urheberrecht und Copyright
- 9.1Das Urheberrecht für veröffentlichte und von der oddc erstellte Objekte (Internetseiten, Layouts, Dokumente etc.) verbleibt allein bei der oddc. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die von der oddc erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, bzw. auf anderen Internetseiten ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht zulässig.
- 9.2Sofern vertraglich die Nutzung von grafische Elementen, Bildern, Texten, Animationen, Designvorlagen vereinbart ist, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Webpräsenz online zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist ihm nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich speziellerer Lizenzbedingungen der jeweils zur Verfügung gestellten Inhalte.
- 9.3Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 9.1 bis 9.2 geregelten Pflichten hat der Kunde der oddc eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.000,00 € zu zahlen.
10. Lieferzeit
Liefertermine oder Termine zur Fertigstellung bedürfen der Vereinbarung mit oddc. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Kunde nach Auftragerteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit/ Fertigstellungszeit der oddc entsprechend. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Ausübung der ihm zustehenden gesetzlichen Rechte berechtigt.
11. Abnahme
Die Abnahme eines von der oddc erstellten Werkes – sofern dies vertraglich geschuldet ist, erfolgt schriftlich durch eine Freigabeerklärung des Kunden. Beanstandungen haben unverzüglich nach Übergabe des Druckerzeugnisses/ Projektergebnisses zu erfolgen. Geht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe des Druckerzeugnisses/ Projektergebnisses keine detaillierte und schriftliche Mängelrüge bei der oddc ein, so gilt das übergebene Projektergebnis/ Werk als abgenommen. Mögliche Urlaubszeiten beim Kunden unterbrechen diese Regelung nicht.
12. Gewährleistung
- 12.1Die oddc verpflichtet sich Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
- 12.2Die oddc gewährleistet – insbesondere beim Webdesign-Vertrag, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung/ Fertigstellung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber dem Webdesigner unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- 12.3Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
- 12.4Zeigt sich ein Mangel, so kann der Auftraggeber nur Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) fehl, so hat der Auftraggeber beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.
- 12.5Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der oddc Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
13. Haftung
- 13.1Die oddc haftet nur für Schäden, die von oddc, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
- 13.2Bei allen Gestaltungselementen (Logos, Fotos, Illustrationen usw.), Texten und digitalen Daten, welche vom Kunden angeliefert werden, geht die oddc davon aus, dass der Kunde im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt oddc jegliche Verantwortung ab.
- 13.3Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Webseiten sowie dessen Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie gegen die guten Sitten verstoßen. oddc übernimmt keine Haftung und Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden, die aus Falschaussagen auf den Webseiten oder allen anderen von der oddc erstellten Publikationen der Kunden resultieren. Hiermit befreit sich oddc von jeglicher Prüfungspflicht des Inhaltes der von oddc erstellten Publikationen hinsichtlich ihrer Richtigkeit.
- 13.4Im Anwendungsbereich der Telekommunikationsschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung nach § 7 II TKV unberührt.
14. Freistellungsanspruch
Die oddc wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die oddc in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde die oddc von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und der oddc alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen seitens oddc entfallen, wenn die Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von der oddc gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
15. Datenschutz
- 15.1Die oddc verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Die oddc weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der oddc im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.
- 15.2Abrechnungsdaten dürfen durch die oddc an andere Diensteanbieter und Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
- 15.3Nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen ist die oddc ebenfalls berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.
- 15.4Nutzungsdaten, wie zum Beispiel Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Telemediendienste, beziehungsweise Verkehrsdaten bei E-Mail Diensten werden erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Telemedien- beziehungsweise Telekommunikationsdienstes erfasst.
Soweit die Nutzungs- beziehungsweise Verkehrsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt.
Die anfallenden Verbindungszeiten des Internetzugangs werden vom Betreiber des von der oddc genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfasst und an die oddc zu Abrechnungszwecken übermittelt.
Die oddc ist, sofern erforderlich, berechtigt, zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestands- oder Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer zu erheben und zu verwenden.
Bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte ist die oddc darüber hinaus berechtigt, die Bestands- und Verkehrsdaten zu erheben und zu verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden einer rechtswidrigen Inanspruchnahme und zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Nutzer erforderlich sind.
- 15.5Das Speichern von Cookies auf der Festplatte des Kunden kann verhindert werden, indem dieser in seiner Browser-Einstellungen die Option "keine Cookies akzeptieren" auswählt. Der Browser kann auch so eingestellt werden, dass dieser den Kunden vor dem Setzen von Cookies fragt, ob er damit einverstanden ist. Letztlich kann der Kunde einmal gesetzte Cookies auch jederzeit wieder löschen. Einzelheiten hierzu sind der Anleitung des jeweiligen Browser-Herstellers zu entnehmen. Werden keine Cookies akzeptiert, führt dies jedoch zu Funktionseinschränkungen der Webseite. Der Cookie wird beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht.
16. Schlussbestimmungen
- 16.1Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur nach Bestätigung durch beide Vertragsparteien wirksam. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
- 16.2Verträge der oddc unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist, so ist Essen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Essen.
- 16.3Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die undurchführbare oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel möglichst nahe kommt.